Wir bieten ein speziell auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmtes anwaltliches Forderungsmanagement.
Aufgrund unserer EDV auf aktuellstem Stand, sind wir in der Lage, den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend flexibel und zeitnah nachzukommen. Dabei besteht die Möglichkeit, nur die Einbringung einzelner Forderungen, aber auch das gesamte Inkasso an einen kompetenten Partner abzugeben.
Unser außergerichtliches Inkasso reicht vom anwaltlichen Zahlungsaufforderungsschreiben einschließlich der Berechnung aller Zinsen bis zur Androhung eines Mahnbescheides.
Das anschließende gerichtliche Inkasso umfasst die Beantragung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid sowie ggf. die Durchsetzung der Forderung im streitigen Verfahren/Klage einschließlich etwaiger Vergleichsverhandlungen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung erfolgt die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, die Vornahme von Lohn-, Gehalts- und Kontenpfändungen, die Eintragung von Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen und ggf. ein Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft.
Im Falle der Uneinbringlichkeit der Forderung erfolgt innerhalb der Verjährungsfrist nach Absprache eine Forderungsüberwachung mit regelmäßiger Überprüfung der Vermögensverhältnisse des Schuldners und ggf. der erneuten Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Ihr Ansprechpartner zum Forderungsmanagement bei cumlege: Rechtsanwältin Christine Dengler