Alleinerziehende: Jedes zweite Kind erhält keine Unterhaltszahlungen

Alleinerziehende: Jedes zweite Kind erhält keine Unterhaltszahlungen

Eine heute vorgestellte Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass alleinerziehende Eltern und ihre Kinder fünfmal häufiger in Armut leben als Paarhaushalte. 50 Prozent der alleinerziehenden Eltern erhalten demnach überhaupt keine Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil, weitere 25 Prozent bekommen unregelmäßigen Unterhalt oder weniger als den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Nur jedes vierte Kind getrennt lebender Eltern bekommt also ausreichend und pünktlich den Unterhalt, der ihm zusteht.

 

Diese Zahlen sind alarmierend. Denn es gibt in rechtlicher Hinsicht nur einen einzigen Grund, der dazu führt, dass der getrennt lebende Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlen muss: Er ist – sei es krankheitsbedingt, wegen Erreichen des Rentenalters oder weil er trotz zahlreicher Bewerbungen keine Stelle findet – nicht in der Lage, ein Erwerbseinkommen zu erzielen, das den Mindestkindesunterhalt sichert. An den Unterhaltsverpflichteten stellt die Rechtsprechung hier seit jeher strenge Anforderungen, insbesondere, was die Bemühungen um eine angemessene Erwerbstätigkeit angeht.

 

Zahlt der Unterhaltsverpflichtete nicht freiwillig oder verweigert sogar die Auskunft über seine Einkommensverhältnisse, so können sowohl die Auskunft als auch die Zahlung beim Familiengericht eingeklagt werden. Auch bei „undurchsichtigen“ Einkommensverhältnissen oder Selbständigen, die sich „arm rechnen“, ist die Durchsetzung jedenfalls des Mindestkindesunterhalts in vielen Fällen erfolgversprechend.

 

Wenn Sie die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder überprüfen lassen oder (außergerichtlich oder gerichtlich) durchsetzen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.