Familienrecht

Familienrecht Muenchen, Kanzlei cumlege, Sara Haußleiter, Rechtsanwältin FamilienrechtTrennung und Scheidung

Wir sind Ihr Ansprechpartner im Fall einer Trennung und Scheidung. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht in München und Umgebung stehen wir Ihnen bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie im Scheidungsverfahren, bei der Regelung der Vermögensauseinandersetzung und des Unterhalts sowie bei allen anderen Rechtsfragen.

Gerne führen wir eine kostengünstige und einvernehmliche Scheidung durch und erarbeiten mit Ihnen und Ihrem Ehepartner eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die alle Punkte regelt. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche zügig und effizient gerichtlich durch.

Auch nach einer abgeschlossenen Scheidung helfen wir gerne weiter, wenn Anschlussfragen zu klären sind wie etwa die Abänderung von Unterhaltstiteln oder die Anpassung des Versorgungsausgleichs.

Ehevertrag

Egal, ob Sie bereits verheiratet sind oder eine Hochzeit planen: Es gibt viele Konstellationen im Familienrecht, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann, etwa für Selbständige oder Immobilienbesitzer oder zur Regelung von Unterhaltsansprüchen.

Wir beraten Sie bei der Frage, ob ein Ehevertrag für Sie zu empfehlen ist, was Sie regeln können und sollten und sind bei Bedarf bei der Erstellung einer individuellen vertraglichen Lösung behilflich. Zur formwirksamen Beurkundung von Eheverträgen arbeiten wir mit verschiedenen Notariaten für Familienrecht in München und Umgebung zusammen und koordinieren alle nötigen Schritte für Sie.

Ehe für alle / Eingetragene Lebenspartnerschaft

Der Bundestag hat beschlossen, auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der Eheschließung mit allen Rechten und Pflichten zu öffnen. Wenn Sie bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, können Sie diese nach Inkrafttreten des Gesetzes beim Standesamt in eine Ehe umwandeln lassen. Diesbezüglich und auch bei weiteren Fragen, etwa betreffend das Adoptionsrecht, beraten wir Sie gerne.

Sorgerecht und Umgang

Mit unserer langjährigen Erfahrung in Sorge- und Umgangsverfahren stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es mit Ihrem ehemaligen Partner Streitigkeiten um das Sorgerecht oder den Umgang mit den gemeinsamen Kindern gibt. Ebenso sind wir Ihr Ansprechpartner bei Problemen mit dem Jugendamt oder Inobhutnahmen.

Sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren sind wir mit vollem Einsatz einerseits und Fingerspitzengefühl andererseits für Sie da, um die optimale Lösung für Sie und Ihre Kinder zu erzielen.

Kindesunterhalt

Sie möchten Unterhalt für Ihre Kinder geltend machen oder überprüfen lassen? Oder Sie sehen sich einer Auskunftsanforderung oder gerichtlichen Unterhaltsklage ausgesetzt? In beiden Fällen sollten Sie nicht zögern, sich kompetente Beratung zu holen, denn es gibt zahlreiche Komponenten, die den Unterhaltsbetrag beeinflussen können.

Auch ohne Trauschein können neben dem Kindesunterhalt Unterhaltsansprüche des Elternteils bestehen, der die Kinder betreut. Wir berechnen und optimieren den Unterhalt und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich.

Elternunterhalt

Ein Thema, das die meisten von uns über kurz oder lang betreffen wird, sind Unterhaltsansprüche der Eltern im Alter. Durch Pflege können hohe Kosten entstehen, die staatlicherseits von den Kindern eingefordert werden, wenn die Einkünfte der Eltern nicht ausreichen und das Vermögen aufgebraucht ist. Hier ist es wichtig, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, um etwaige Ansprüche zu minimieren.

Aber auch wenn Sie sich bereits einer Unterhaltsforderung ausgesetzt sehen oder Auskunft über Ihre Einkommensverhältnisse erteilen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter und können in einer Vielzahl der Fälle eine Reduzierung oder einen Ausschluss von Unterhaltsansprüchen erreichen.


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