Die Ehe für alle kommt!

 

Heute morgen hat der Bundestag mit großer Mehrheit für die Ehe für alle gestimmt und ein Gesetz verabschiedet, das die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern der Ehe zwischen gemischtgeschlechtlichen Partnern vollständig gleichstellt.

Nach Ausfertigung und Inkrafttreten des Gesetzes (vermutlich zum 01.11.2017) wird § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB wie folgt formuliert:

„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Ab diesem Zeitpunkt können gleichgeschlechtliche Paare beim Standesamt eine bürgerliche Ehe mit den selben Rechten und Pflichten wie gemischtgeschlechtliche Paare schließen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Bisher waren nur die sogenannte Stiefkindadoption oder die Sukzessivadoption möglich.

Wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann diese beim Standesamt durch gemeinsame Erklärung in eine Ehe umwandeln lassen.

Bei Fragen zur Ehe für alle, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Adoption können Sie sich gerne an uns wenden.